Herzlich willkommen auf der Internetseite des Verbandes der Niedersächsischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter e. V.! Als Vorsitzender dieses Verbandes begrüße ich Sie ganz herzlich und freue mich, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben – egal, ob als Mitglied des Verbandes oder als Bürger, der sich über die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Niedersachsen informieren möchte.
Der Verband der Niedersächsischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter hat nach seiner Satzung die Aufgabe, die Verwaltungsrechtspflege und die beruflichen Belange der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter zu fördern – er ist damit ein berufsständischer Interessenverband.
Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist es gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, die subjektiven Rechte des Bürgers gegen Eingriffe des Staates zu schützen und generell Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden einer gerechten Entscheidung zuzuführen. Die Erfüllung dieser Aufgabe setzt ein leistungsfähiges und kohärentes Legislativsystem, aber auch eine personell und in Bezug auf die Ausstattung mit Sachmitteln leistungsfähige Verwaltungsrichterschaft voraus. Aufgabe des Verbandes ist es insoweit, gesetzgeberische Vorhaben auf Landesebene zu begleiten und auf politischer Ebene etwa Fragen der Personalausstattung, der Digitalisierung oder aber auch der Besoldung und der Personalgewinnung anzusprechen.
Ich danke Ihnen für Ihr Interesse am Verband der Niedersächsischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter.
Dr. Gert Armin Neuhäuser